Arbeitsicherheit
Im Prinzip sind alle Unternehmen, die Arbeiter in der Schweiz beschäftigen, den Vorschriften der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) unterstellt. In den in der VUV umschriebenen Fällen muss der Arbeitgeber Spezialisten für Arbeitssicherheit beiziehen.
- Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
- Gewährleistung von Arbeitssicherheit
- Ausbildung, Instruktion, Information
- Sicherheitsregeln
- Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
- Massnahmenplanung und -realisierung
- Notfallorganisation
- Mitwirkung
- Gesundheitsschutz
- Kontrolle, Audit
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Referenzen |
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