In der Schweiz wurde die Verwendung von Asbest 1990 schliesslich seiner Gesundheitsgefährdung wegen verboten.
Das Gefahrenpotenzial rührt von bei Bearbeitung asbesthaltiger Materialien in die Atemluft gelangenden, lungengängigen Fasern her. Diese können mit einer Latenzzeit von 15 bis 40 Jahren nach der Exposition zu schweren Erkrankungen (Asbestose, Krebs) führen.
Das Risiko der Emission von Fasern ist speziell hoch bei Materialien, die schwachgebundenen Asbest enthalten und deren Oberfläche aufgerauht oder schadhaft sind.
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